Das rechtliche Fundament

Rechtliche Strukturen & Organisationsformen

Eine klare Symbiose aus Gemeinnützigkeit und Wirtschaft für nachhaltigen Impact

Übersicht

Eine Symbiose aus Gemeinnützigkeit und Wirtschaft

Das LIA PAX TERRA Ökosystem basiert auf einer klaren und rechtlich sauberen Trennung zwischen gewinnorientierten und gemeinnützigen Aktivitäten. Diese duale Struktur ermöglicht es, wirtschaftlich erfolgreich zu sein und gleichzeitig die gemeinnützige Vision zu schützen und zu fördern.

AkteurStandortRechtsformZweck
Gottesnahrung UGKasselUnternehmergesellschaft (UG)Produktion & Vertrieb, Gewinn-Erwirtschaftung
Soultribe e.V.KasselEingetragener Verein (e.V.)Community-Aufbau, Event-Organisation (Music Temple)
Akademie für Harmonischen & Gesunden KlangUslarEingetragener Verein (e.V.)Ausbildung, Technologie-Entwicklung, Retreats

Die Satzungen im Detail

Gesellschaftsvertrag der Gottesnahrung UG

Unternehmergesellschaft (UG)

Zweck:

Herstellung und Vertrieb von Lebensmitteln, insbesondere zeremoniellem Kakao, sowie von Produkten zur Gesundheitsförderung. Das Unternehmen agiert gewinnorientiert, um die finanzielle Basis für das gesamte Ökosystem zu schaffen.

Terra Nova Klausel

Im Gesellschaftsvertrag wird die innovative Gewinnverteilung festgeschrieben:

  • • 30% Reinvestition
  • • 30% Ausschüttung an den gemeinnützigen Soultribe e.V.
  • • 30% an Investoren
  • • 10% für soziale Projekte

Weiteres:

  • Stammkapital: 1.000 € (typisch für UG)
  • Geschäftsführung: Weisungsgebunden an Gesellschafterversammlung

Satzung des Soultribe e.V.

Eingetragener Verein (e.V.) - Gemeinnützig

Zweck:

Die Förderung von Kunst, Kultur und Gemeinschaft. Insbesondere durch die Organisation von Veranstaltungen (wie "Music Temple Kassel"), die der persönlichen und spirituellen Entwicklung dienen.

Finanzierung:

  • • Mitgliedsbeiträge
  • • Spenden
  • • Einnahmen aus Veranstaltungen
  • • Zuwendungen aus der Gewinnausschüttung der Gottesnahrung UG

Organe:

  • Mitgliederversammlung: Oberstes Organ, wählt den Vorstand
  • Vorstand: Führt die laufenden Geschäfte des Vereins

Satzung der Akademie für Harmonischen & Gesunden Klang e.V.

Eingetragener Verein (e.V.) - Gemeinnützig

Zweck:

Die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Bildung im Bereich der Klang- und Frequenztherapie. Der Verein ist gemeinnützig und dient der Ausbildung von Fachkräften und der Durchführung von Forschungsprojekten.

Finanzierung:

  • • Teilnahmegebühren für Kurse und Ausbildungen
  • • Spenden
  • • Öffentliche Fördermittel für Forschung und Bildung

Organe:

  • Mitgliederversammlung: Wählt Vorstand und wissenschaftliches Kuratorium
  • Vorstand: Leitet die Akademie organisatorisch und finanziell
  • Wissenschaftliches Kuratorium: Sichert Qualität der Lehre und Forschung

Besonderheit:

Die Satzung verankert die Kooperation mit externen Forschungseinrichtungen und die Verpflichtung zur Veröffentlichung der Forschungsergebnisse (Open Science).

Das Zusammenspiel

Rechtliche Verbindungen

Die drei Entitäten sind rechtlich getrennt, aber durch Verträge und personelle Verflechtungen strategisch verbunden

Kooperationsvertrag

Ein Rahmenvertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen der UG und den beiden Vereinen. Er definiert den Fluss von Finanzen (Gewinnausschüttung), Wissen (Ausbildung) und Ressourcen (Kakao-Lieferung).

Personelle Verflechtungen

Es ist denkbar, dass Vorstandsmitglieder des Soultribe e.V. oder der Akademie auch als Gesellschafter (ohne Geschäftsführungsfunktion) in der Gottesnahrung UG auftreten, um die ideelle Ausrichtung sicherzustellen.

Markenrechte

Die Marken "Music Temple Kassel" und "Geniversum" werden idealerweise von einer der gemeinnützigen Organisationen (z.B. dem Soultribe e.V.) gehalten, um sie langfristig zu schützen.

Nächste Schritte

Gründungsversammlungen

Einberufung der Gründungsversammlungen für die beiden Vereine

Notartermin

Beurkundung des Gesellschaftsvertrags für die Gottesnahrung UG

Eintragung

Anmeldung der Vereine im Vereinsregister und der UG im Handelsregister

Gemeinnützigkeit beantragen

Beantragung der Gemeinnützigkeit für die beiden Vereine beim zuständigen Finanzamt

Kooperationsvertrag ausarbeiten

Detaillierte Ausarbeitung des Rahmenvertrags, der das Zusammenspiel der drei Entitäten regelt