Governance & Satzungen

Die rechtlichen Grundlagen des LIA PAX TERRA Ökosystems

Transparente Strukturen für eine regenerative Zukunft

Klangarten e.V.

Der soziale & kulturelle Träger

Version 7/2025

Klangarten e.V. ist der Träger der Vision und schafft die Räume für Community und Transformation. Partner ist Soultribe e.V. für die lokale Umsetzung.

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

1. Der Verein führt den Namen „Klangarten e.V.". Er ist in das Vereinsregister eingetragen. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Kassel. 3. Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral. 4. Das Geschäftsjahr des Vereins orientiert sich am Zyklus des Maya-Kalenders und den Mondphasen. Es beginnt jeweils mit dem Neumond, der dem 26. Juli am nächsten liegt, und endet am Tag vor dem entsprechenden Neumond des Folgejahres.

§ 2 Zwecke, Ziele und Aufgaben

**2.1 Zwecke des Vereins:** 1. Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO) 2. Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 6 AO) 3. Förderung der Erziehung-, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) 4. Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO) **2.2 Ziele:** - Unterstützung der Selbstverwirklichung und Potentialentfaltung - Klangbegegnungen in Kitas, Alten- und Pflegeheimen, öffentlichen Räumen - Ausbildung und Zertifizierung von Klangtherapeuten - Forschungsprojekte zur Wirkung von Klang und Frequenzen

§ 3 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 8 Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus 3-5 Personen: - 1. Vorsitzende/r - 2. Vorsitzende/r - Kassenwart/in - Schriftführer/in - Berater/in **Vertretungsberechtigung:** Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt. **Consent-Verfahren:** Für Entscheidungen über 3.000 Euro, strategische Partnerschaften, Satzungsänderungen und Personalentscheidungen gilt das Consent-Verfahren.

§ 15 Auflösung & Vermögensbindung

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an den Soultribe e.V.

Änderungshistorie

  • Erste Satzung: Gründungsversammlung 17.11.2018 in Witzenhausen
  • Änderungen am 03.07.2023 (§§ 2, 3, 4, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 15)
  • Änderung am 03.05.2024 (§ 1)
  • Letzte Änderung am 11.05.2025 (§§ 1, 2, 6, 8)